Die Geschichte: Rund um die Geburt kommt es zu Komplikationen. Kurz danach ist alles vergessen, besonders dann, wenn das Kind als gesund entlassen wird. Dann zeigen sich Entwicklungsverzögerungen. Kinderärzte geben den Hinweis auf den "schweren Start" des Kindes in´s Leben, raten zu intensiver Förderung und Geduld. Irgendwann ist die Entwicklungsverzögerung nicht mehr zu übersehen. Die Kinderärzte sprechen von einer bleibenden Behinderung. Den Eltern fallen die Komplikationen unter der Geburt wieder ein, sie fragen sich, ob die Behinderung schicksalhaft eingetreten ist oder nicht.

Das ist kein Einzelfall:

Vorsichtigen Schätzungen zur Folge erleiden Jahr für Jahr mindestens 10.000 (!) Kinder auf Grund fehlerhafter Geburtsleitung und/oder Schwangerschaftsvorsorge und nachgeburtliche Versorgung eine dauerhafte Gesundheitsschädigung. Prozesse wegen vermuteter "ärztlicher Kunstfehler" bei der Geburt dauern meist Jahre. In den Verfahren geht es um eine lebenslängliche finanzielle Absicherung des behinderten Kindes.

Der Laie steht erst einmal vor einem Berg von Fragen:

   „Was können wir machen?“

   „Können wir Schmerzensgeld/Schadenersatz geltend machen?"

   „Wie sind die Erfolgsaussichten?“

Wir unterstützen Sie,

  • beschaffen für Sie die vollständigen Behandlungsunterlagen, insbesondere die Patientendokumentation des Frauenarztes, der Geburtsklinik sowie sämtlicher, weiterer vor- und nachbehandelnder Ärzte/Kinderärzte und evtl. auch Kinderkliniken und
  • prüfen alle weiteren, für die Beurteilung relevanten Dokumente, als da sind der Mutterpass, das Kinderuntersuchungsheft usw.,
  • schalten unser kompetentes zur Beurteilung des medizinischen Sachverhaltes ein,
  • verhandeln außergerichtlich über Schmerzensgeld und Schadensersatz,
  • vertreten Sie in einem Arzthaftungsprozess bundesweit vor Gericht, wenn außergerichtliche Regulierung nicht gelingt,
  • führen die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung sowie Ihrer Krankenkasse
  • besprechen das Schadensvolumen mit den damit verbundenen Kosten sowie die Möglichkeiten der Finanzierung, wen kein Rechtsschutz besteht.

Wir raten im Regelfall ab,

  • von der Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arzt und/oder das Pflegepersonal,
  • von der Anrufung einer bei der Ärztekammer gebildeten Gutachter- und Schlichtungsstelle,
  • von der Führung eines Arzthaftpflichtprozesses auf Schadensersatz, sofern nicht zuvor alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen Regulierung ausgeschöpft wurden.


Dr. jur. Ilse Dautert


Kastanienallee 20
26121 Oldenburg

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